Nachrichten aus unserer Branche
Das BTE-Präsidium appelliert an alle DOB- und System-Lieferanten, ihr Größenangebot möglichst bis zu einer echten 48 auszuweiten und dann ggf. auch in ihre Flächen mit aufzunehmen. In der Damenkonfektion werden laut BTE bei vielen guten Marken Umsätze verschenkt, weil das Größenspektrum nach oben nicht ausgeschöpft wird. Dabei scheint die Konfektionsgröße der durchschnittlichen deutschen Frau – auch aus demografischen Gründen – in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen zu sein. Viele gut situierte Frauen mit Konfektionsgrößen 46 oder 48 suchen derzeit im Handel nach aktueller modischer Ware von angesagten Labels, werden aber nicht fündig, weil das Größenspektrum vieler guter Marken bereits bei 42 oder 44 endet. Die Folge ist, dass die Kundinnen auf mögliche Käufe komplett verzichten. Zudem wollen diese modisch orientierten Kundinnen nicht in Übergrößen-Abteilungen „abgeschoben“ werden, sondern zeitgemäß in Stilwelten oder Marken-Shops einkaufen. Es ist deshalb sinnvoll, die „normalen“ Kollektionen größenmäßig „auszuweiten“ und nicht eigene Übergrößen-Serien aufzulegen. Der Handel kann es sich nicht mehr leisten, auf solche – vergleichsweise leicht zu erzielenden - Umsätze zu verzichten. Die Herrenmode hat diese Chance bereits erkannt: Ein renommierter HAKA-Lieferant der gehobenen Mitte fragt aktuell mit großer Resonanz bei Übergrößen-Spezialisten nach, ob dort Interesse an einer Ausweitung des Größenspektrums besteht.
Rechtliche Gefahren bei Homepages und Online-Shops – der BTE rät und hilft
Fast alle größeren Modefachgeschäfte verfügen heute über eine eigene Website, um z.B. die Kunden über Öffnungszeiten, Aktionen oder Angebote zu informieren. Darüber hinaus versuchen immer mehr mittelständische Modefachhändler, sich mit einem eigenen Online-Shop ein zweites Standbein neben dem stationären Geschäft zu schaffen. Doch rund um das Internet gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke. Das fängt an bei Bestimmungen zum Impressum und endet mit Regelungen zur Rücknahme von Ware, wie sie z.B. das Fernabsatzgesetz vorschreibt.
Rechtliche Verfehlungen auf einer Internet-Homepage sind für jeden Internet-User weltweit erkennbar, also auch für seriöse wie dubiose Abmahnvereine. Die Folge ist, dass in der Vergangenheit viele Unternehmen kostenpflichtige Unterlassungserklärungen abgeben mussten, weil sie die rechtlichen Bestimmungen bei ihren Websites nicht ausreichend beachtet hatten.
Internet und Online-Verkauf sind als eine verhältnismäßig neue Art von Kommunikation und Vertrieb von ständigen Weiterentwicklungen gekennzeichnet, die wiederum neue rechtlichen Fragestellungen aufwerfen. Der BTE hat deshalb zusammen mit den Verbänden des Schuh- und Lederwareneinzelhandels das Merkblatt „Homepages und Online-Shops“ erstellt. Es enthält auf acht Seiten Informationen über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen rund um das Internet – vom Impressum über Widerrufs- und Rückgaberecht bis Copyright, Textil- und Schuhkennzeichnung. Das Merkblatt kann kostenfrei ausschließlich über die Einzelhandelsverbände bezogen werden.
Hinweis: Das Merkblatt „Homepages und Online-Shops“ ist auch Bestandteil der Anfang 2009 aktualisierten BTE-Fachdokumentation „Sicher durch den Gesetzesdschungel - Rechtliche Bestimmungen und Empfehlungen für den Textil- Schuh- und Lederwareneinzelhandel“. Diese enthält u.a. die wichtigsten Auszüge aus BGB, HGB, dem Fernabsatz-Gesetz, dem UWG, der Verpackungsverordnung, dem Produkthaftungsgesetz sowie diverse Branchen-Vereinbarungen. Die Fachdokumentation kann bezogen werden zum Preis von 29 EUR für Mitglieder im Einzelhandelsverband (Druckversion oder CD-ROM, zusammen als Paket 39 EUR), sonst 32 EUR (Paketpreis 42 EUR), jeweils zzgl. MwSt. und Versand, beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen(at) bte.de oder im BTE-Internet-Shop unter www.bte.de
Rechtliche Gefahren bei Homepages und Online-Shops – der BTE rät und hilft
Fast alle größeren Modefachgeschäfte verfügen heute über eine eigene Website, um z.B. die Kunden über Öffnungszeiten, Aktionen oder Angebote zu informieren. Darüber hinaus versuchen immer mehr mittelständische Modefachhändler, sich mit einem eigenen Online-Shop ein zweites Standbein neben dem stationären Geschäft zu schaffen. Doch rund um das Internet gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke. Das fängt an bei Bestimmungen zum Impressum und endet mit Regelungen zur Rücknahme von Ware, wie sie z.B. das Fernabsatzgesetz vorschreibt.
Rechtliche Verfehlungen auf einer Internet-Homepage sind für jeden Internet-User weltweit erkennbar, also auch für seriöse wie dubiose Abmahnvereine. Die Folge ist, dass in der Vergangenheit viele Unternehmen kostenpflichtige Unterlassungserklärungen abgeben mussten, weil sie die rechtlichen Bestimmungen bei ihren Websites nicht ausreichend beachtet hatten.
Internet und Online-Verkauf sind als eine verhältnismäßig neue Art von Kommunikation und Vertrieb von ständigen Weiterentwicklungen gekennzeichnet, die wiederum neue rechtlichen Fragestellungen aufwerfen. Der BTE hat deshalb zusammen mit den Verbänden des Schuh- und Lederwareneinzelhandels das Merkblatt „Homepages und Online-Shops“ erstellt. Es enthält auf acht Seiten Informationen über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen rund um das Internet – vom Impressum über Widerrufs- und Rückgaberecht bis Copyright, Textil- und Schuhkennzeichnung. Das Merkblatt kann kostenfrei ausschließlich über die Einzelhandelsverbände bezogen werden.
Hinweis: Das Merkblatt „Homepages und Online-Shops“ ist auch Bestandteil der Anfang 2009 aktualisierten BTE-Fachdokumentation „Sicher durch den Gesetzesdschungel - Rechtliche Bestimmungen und Empfehlungen für den Textil- Schuh- und Lederwareneinzelhandel“. Diese enthält u.a. die wichtigsten Auszüge aus BGB, HGB, dem Fernabsatz-Gesetz, dem UWG, der Verpackungsverordnung, dem Produkthaftungsgesetz sowie diverse Branchen-Vereinbarungen. Die Fachdokumentation kann bezogen werden zum Preis von 29 EUR für Mitglieder im Einzelhandelsverband (Druckversion oder CD-ROM, zusammen als Paket 39 EUR), sonst 32 EUR (Paketpreis 42 EUR), jeweils zzgl. MwSt. und Versand, beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen(at) bte.de oder im BTE-Internet-Shop unter www.bte.de
